Ein Verbandskasten im Auto ist Pflicht – doch was viele vergessen: Auch dieser hat ein Ablaufdatum. Wer mit einem abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld. Hier erfahren Sie, welche Folgen drohen und warum es sich lohnt, frühzeitig für Ersatz zu sorgen.
Abgelaufener Verbandskasten: Welche Bußgelder möglich sind
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in jedem Auto ein vollständiger und gültiger Verbandskasten vorhanden sein muss. Ist das Haltbarkeitsdatum überschritten, gilt er als nicht mehr tauglich – selbst wenn er noch vollständig aussieht.
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Pkw-Fahrer: Wird bei einer Verkehrskontrolle ein abgelaufener oder fehlender Verbandskasten festgestellt, fällt in der Regel ein Verwarngeld von 5 Euro an.
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Busse: Bei Omnibussen sind die Vorschriften strenger. Hier können 15 Euro fällig werden, wenn der Verbandskasten nicht vorschriftsmäßig vorhanden ist.
Manchmal zeigen sich Beamte kulant, wenn das Ablaufdatum erst vor wenigen Tagen überschritten wurde. Verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht.
Warum überhaupt ein Ablaufdatum?
Der Inhalt eines Verbandskastens besteht aus sterilen Materialien wie Pflastern, Kompressen und Verbandpäckchen. Nach einigen Jahren kann die Sterilität nicht mehr garantiert werden – im Notfall wäre das Risiko zu hoch. Deshalb muss ein abgelaufener Verbandskasten rechtzeitig ersetzt werden.
Günstiger Ersatz statt Bußgeld
Das Verwarnungsgeld ist zwar gering, dennoch ist der Kauf eines neuen Kastens die bessere Lösung. Schon ab rund 8 bis 15 Euro sind aktuelle Modelle erhältlich – und Sie erfüllen wieder mehrere Jahre lang die gesetzlichen Vorgaben.
Fazit
Ein abgelaufener Verbandskasten kann im Ernstfall wertvolle Hilfe unmöglich machen und kostet zudem Geld. Wer rechtzeitig austauscht, schützt sich nicht nur vor einem Bußgeld, sondern sorgt auch dafür, im Notfall wirklich helfen zu können.
